Ein „Völkermord“ an den Deutschen?
Der Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung wurde 2015 etabliert und wird seitdem alljährlich am 20. Juni begangen. Um den Gedenktag herum hält auch der Deutsche Bundestag regelmäßig parlamentarische Debatten und Gedenkzeremonien ab. Die diesjährige Aussprache war vor allem von Stimmen der Verständigung geprägt: So betonte Lukas Brenner (Die Grünen) den europäischen Aussöhnungsprozess und hob explizit die erfolgreiche Durchführung des Sudetendeutschen Tags im tschechischen Brno hervor. Auf der Redner:innenliste fanden sich auch mehrere Abgeordnete der AfD: Götz Frömming berichtete über seine eigene Familiengeschichte, benannte aber auch die nationalsozialistischen Verbrechen und bezifferte die deutschen Opfer von Flucht und Vertreibung auf über eine halbe Million. Eine heute in der Geschichtswissenschaft als gesichert geltende Zahl. Neben Frömming und Ronald Gläser trat für die AfD auch Matthias Helferich an das Pult, der sich 2021 in internen Chats als „das freundliche Gesicht des Nationalsozialismus“ bezeichnet hatte. Die im Vorfeld der Einladung des tschechischen Parlamentspräsidenten Tomio Okamura nach Berlin zum „Demokratie-Kongress“ der AfD hochgekochte geschichtspolitische Verstimmung schien für Helferich noch nicht erledigt gewesen zu sein: So deutete er die Flucht und Vertreibung der Sudetendeutschen mit den Worten des umstrittenen Völkerrechtlers Felix Ermacora als „Völkermord“. Während er über die NS-Verbrechen kein Wort verlor, beklagte er stattdessen, deutsches Leid könne nicht für sich allein stehen, sondern würde „zwanghaft kontextualisiert“ und „stets einer plumpen Täter-Opfer-Erzählung“ folgen.1 Die völkerrechtliche Einordnung der Vertreibung der Sudetendeutschen als Genozid ist unter Expert:innen eine absolute Minderheitenposition. Der Begriff wurde 1944 von Raphael Lemkin unter dem unmittelbaren Eindruck der NS-Verbrechen geprägt. Er setzt im Sinne der UN-Konvention von 1948 laut Artikel II die Absicht voraus, eine nationale, ethnische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise vernichten zu wollen.2 Da Ermacora diese Absicht in seinem 1991 im Auftrag der bayerischen Landesregierung erstellten Gutachten nicht glaubwürdig nachweisen konnte, änderte er stattdessen seine verwendete Definition in „zur Beseitigung einer Gruppe aus einem angestammten Gebiet“3 ab. Es handelt sich daher um eine Aufweichung des Genozid-Begriffs zugunsten deutscher Selbstviktimisierung. Ermacora war anerkannter Völkerrechtsexperte, pflegte aber auch Kontakte in radikale Milieus: So schrieb er in den 1990er Jahren mehrmals für die rechtsextreme österreichische Zeitung „Aula“, in der u.a. der Holocaust relativiert und der Nationalsozialismus verharmlost wurde.4 Mit Ermacora als Kronzeuge versucht Helferich heute eine falsche Symmetrie zwischen den Opfern der NS-Verbrechen und Flucht- und Vertreibungstoten herzustellen. In seiner Darstellung verlieren die Kategorien Angreifer–Verteidiger, Täter–Opfer, Ursache–Wirkung ihren Sinn – genau darum geht es Helferich.
Überhöhte Opferzahlen
Doch nicht nur Helferich beteiligte sich mit zu problematisierenden Beiträgen an der Debatte. Stephan Mayer, CSU-Mitglied und Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV), behauptete in seinem Redebeitrag, von insgesamt 15 Millionen Deutschen verloren „3 Millionen Menschen […] auf der Flucht bzw. im Rahmen der Vertreibung ihr Leben.“5 Mayer benennt im Gegensatz zu Helferich explizit den Kontext der NS-Verbrechen und betont, dass er weder Revisionismus noch Revanchismus das Wort reden wolle. Tatsächlich übertrifft aber die von ihm genannte Zahl die bis heute in den Vertriebenenverbänden dominierende Zahl der Zwei Millionen Opfer nochmals deutlich. Was sind das für Zahlen und wie belastbar sind sie?
Erste Erhebungen zur Gesamtzahl der Vertreibungsverluste stammen aus den 1950er Jahren. Die drei Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungszonen hatten sich 1949 auf eine Erhebung geeinigt, um die Vereinten Nationen auf den Verbleib der zivilen Vermissten aufmerksam zu machen. Der erste Bundesvertriebenenminister, Hans Lukaschek (CDU), versuchte jedoch, mit der beschlossenen „Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost- und Südosteuropa“ an die Revisionspolitik der Weimarer Republik gegenüber Polen anzuknüpfen. Die Ergebnisse der Potsdamer Konferenz, auf der u.a. die Aussiedlung der Deutschen sowie die Westverschiebung Polens beschlossen wurden, sollten im Falle eines Friedensvertrags rückgängig gemacht werden.6
Die 1951 in Auftrag gegebene Dokumentation erschien zwischen 1953 und 1961 in fünf Bänden und versammelte Erlebnisberichte von Geflohenen und Vertriebenen aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Grenze, Ungarn, Rumänien, der Tschechoslowakei und Jugoslawien. Die Erlebnisberichte wurden durch Bevölkerungsbilanzierungen für die jeweiligen Gebiete ergänzt, d.h. die vor dem Krieg gezählten Einwohner:innen wurden mit den 1950 registrierten Flüchtlingen abgeglichen. Blickt man auf die blanken Daten, ergibt sich tatsächlich ein Nettoverlust von rund 2,3 Millionen. Dieses Ergebnis ist allerdings mit Vorsicht zu behandeln: So umfasste die Bilanzierung u.a. die angenommenen Geburtenausfälle und schlug diese den ungeklärten Fällen zu. Aufgrund der katastrophalen Umstände lag die Geburtenrate gegen Ende des Zweiten Weltkriegs bei 1,4 geborenen Kindern pro Frau; schon 1950 stieg sie wieder auf 2,1.7 Die Geburten waren also nicht „ausgefallen“ – sie wurden später nachgeholt. Die Bilanzierung schloss also verschobenen Geburten als potenzielle Opfer mit ein. Gerade für die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Grenze wurde zudem das Problem der Staatsangehörigkeitswechsler massiv unterschätzt: Personen, die bei der Volkszählung 1939 „deutsch“ angegeben hatten, 1950 aber für die polnische Staatsbürgerschaft optierten, wurden so zu Opfern von Flucht und Vertreibung erklärt. Wie problematisch das methodische Vorgehen der Dokumentation war, zeigte sich auch daran, dass die beteiligten Historiker Martin Broszat und Hans-Ulrich Wehler für die beiden letzten Bände (Rumänien und Jugoslawien) die Zählweise änderten und erstmals mit konkret recherchierten Einzelfällen des Kirchlichen Suchdienstes statt reiner Bevölkerungsbilanzierung arbeiteten. Wehler war aufgefallen, dass in den Vor- und Nachkriegsbilanzierungen für Jugoslawien etwa 10.000 ermordete Jüdinnen und Juden erfasst wurden: Damit, so kritisierte er, würden die Opfer der NS-Verbrechen verschleiert und als angebliche deutsche Vertreibungsverluste ausgegeben werden.8 Erschwerend kam hinzu, dass die Dokumentation selbst politisch belastet war: Der ihr vorstehende Historiker Theodor Schieder war 1937 in die NSDAP eingetreten und wurde 1939 vom ostpreußischen Gauleiter Erich Koch in den Expertenstab für Volksgruppenfragen des Reichsinnenministeriums entsandt, um den Krieg gegen Polen mit vorzubereiten. Nach dem deutschen Angriff 1939 rechtfertigte er die radikale NS-Volkstumspolitik, forderte die Beseitigung der polnischen Intelligenz und eine „Herauslösung des Judentums aus den polnischen Städten.“9 Mit seiner NS-Vergangenheit war Schieder jedoch nicht allein: Der Hauptverantwortliche für die Interviews von Jugoslawien-, Rumänien- und Slowakeideutschen, Friedrich Valjavec, war als SD-Agent der Einsatzgruppe D an der Ermordung der Czernowitzer Jüdinnen und Juden in der heutigen Westukraine beteiligt. Seine erhobenen Datensätze wurden erst später kritisch geprüft.10
Die Erhebung des Statistischen Bundesamtes
Eine weitere Erhebung stammt vom Statistischen Bundesamt (1958), das ebenfalls mit der Methodik der Bevölkerungsbilanzierung arbeitete, allerdings auf die umfangreiche Wiedergabe von Augenzeug:innenberichten verzichtete. Durch einige statistische Bereinigungen – u.a. den Abzug eines Geburtenüberschusses von 290.000 – kam das Bundesamt auf einen etwas geringeren Wert von 2,2511 bzw. in einer 1959 für die Presse aktualisierten Version auf 2,11 Millionen.12 Bei dieser Bilanzierung handelt es sich aber ebenfalls nicht um verbürgte, konkrete Opfer, sondern um ungeklärte Fälle. Wie sich später zeigen sollte, waren darin u.a. mehrere hunderttausend Wehrmachtstote einbezogen. Das Statistische Bundesamt gab die Gesamtverluste der Wehrmacht mit 2,91 Millionen an. Nach eingehendem Quellenstudium stellte der Militärhistoriker Rüdigers Overmans 1999 jedoch fest, dass die Zahl viel eher bei 5,3 Millionen Wehrmachtstoten liegen dürfte. In den besonders verlustreichen Kämpfen östlich der Oder-Neiße-Grenze wurden so unwissentlich circa 330.000 Wehrmachtsangehörige den „ungeklärten Fällen“ zugeschlagen.13 Dieser Fehler gilt sowohl für die Bilanzierung des Statistischen Bundesamts als auch für die Dokumentation. Zudem war anhand des statistischen Vergleichs keine saubere Differenzierung zwischen Flucht- und Vertreibungstoten und Verlusten während der Kampfhandlungen möglich. Zweifelsohne war die Situation in den letzten Kriegsmonaten an der Ostfront unübersichtlich: Kämpfe gingen vielerorts in Fluchtbewegungen über, insbesondere in den zur „Festung“ erklärten Städten. Dazu kam die katastrophale Räumungspolitik des NS-Regimes, das konzeptlos und oftmals viel zu spät – oder gar nicht – den Befehl zur Evakuierung gab. Die Dokumentation und die Erhebung des Statistischen Bundesamts schienen sich mit ihren über 2 Millionen Opfern gegenseitig zu bestätigen. Die „magisch anmutende Zwei Millionen“14 entwickelte als politisch opportune Zahl im Nachkriegsdeutschland ein Eigenleben. Sie wurde über Jahrzehnte als gesicherte Zahl kolportiert und noch 2006 vom damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler beim „Tag der Heimat“ bemüht.15
Drei statt Zwei?
Die im Bundestag von Stephan Mayer (CSU) genannte Zahl der drei Millionen Opfer findet sich erstmals 1957 bei Gotthold Rhode, der in seinem Aufsatz „Die Deutschen im Osten nach 1945“ die Verluste auf insgesamt 3,14 Millionen bezifferte. Rhode arbeitete ebenfalls mit dem Verfahren der Bevölkerungsbilanzierung – allerdings auf noch schlechterer Datengrundlage als später die Dokumentation oder das Statistische Bundesamt: So räumte er selbst ein, es handle sich um „sehr lückenhaftes und z.T. sehr altes statistisches Material“.16 Wie groß die Fehlerquote war, kann am Beispiel der Tschechoslowakei deutlich gemacht werden: Rhode bezifferte die Verluste auf 450.000 (!) Opfer,17 die Dokumentation ging in ihrem Tschechoslowakei-Band, der im selben Jahr erschien, von „nur“ noch 225.600 ungeklärten Fällen aus,18 bevor die deutsch-tschechische Historiker-Kommission die Opfer in den 1990er Jahren auf maximal 30.000 abschwächte.19 Rhode selbst trat 1939 der SA und der NSDAP bei und half 1940 als „SS-Umsiedlungshelfer“ bei der Umsiedlung von Litauendeutschen. Trotz seiner Verstrickung in den Nationalsozialismus avancierte er nach 1945 zu einem der führenden deutschen Osteuropahistoriker, der sich auch um eine Verständigung und Annäherung mit polnischen Historiker:innen bemühte.20 Rhodes Gesamtzahl von 3,14 Millionen war ursprünglich auch vom Statistischen Bundesamt übernommen worden, bis es 1958 seine eigene Bilanzierung veröffentlichte und die Zahl auf 2,25 Millionen ungeklärte Fälle reduzierte.
Ein Geschichtsrevisionist als Kronzeuge für den Bund der Vertriebenen
Die von Rhode vorsichtig in den Raum gestellte und wenige Jahre später revidierte Zahl von über drei Millionen Opfern verschwand in Folge der deutlich umfangreicheren Veröffentlichungen über Jahrzehnte aus dem öffentlichen Diskurs und wurde erst 1982 durch den Juristen Heinz Nawratil in „Vertreibungsverbrechen an den Deutschen“ wiederbelebt. Nawratil hielt Zeit seines Lebens an den drei Millionen fest und entwickelte sich damit zum favorisierten Experten in Sachen Vertreibungsverluste in konservativen und offen rechtsextremen Kreisen. Nawratil scheute nicht davor zurück, seine Werke über explizit geschichtsrevisionistische Verlage zu publizieren: So erschien „Die deutschen Nachkriegsverluste unter Vertriebenen, Gefangenen und Verschleppten“ (1988) über die „Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt“ (ZFI).21 Das ZFI versuchte sich als vermeintlich seriöses – tatsächlich aber geschichtsrevisionistisches Gegenstück – zum renommierten Münchener Institut für Zeitgeschichte zu etablieren, um dessen kritischer Aufarbeitung des Nationalsozialismus entgegenzuwirken.
Während Rhodes 3,14 Millionen Opfer noch auf einer völlig unzureichenden Datenlage beruhten, steckt hinter Nawratils Erhöhung gezielte Manipulation. Dabei bediente sich der Jurist gleich mehrerer Strategien: Er erhöht die Zahl der aus Ost- und Südosteuropa vertriebenen Deutschen von 16,5 auf 20 Millionen, indem er 1,5 Millionen Russlanddeutsche und 2 Millionen aus Mittel- und Westdeutschland Zugezogene addiert.22 Dabei erweitert er den Begriff der Vertriebenen, indem er 900.000 nach Kasachstan, in den Ural und nach Sibirien verschleppte Russlanddeutsche miteinbezieht. Josef Stalin hatte in Folge des nationalsozialistischen Überfalls auf die Sowjetunion hunderttausende Russlanddeutsche, vor allem aus dem Wolga-Gebiet, ab August 1941 präventiv als vermeintliche „fünfte Kolonne“ des Nationalsozialismus deportieren lassen. Viele der Deportierten starben auf den Transporten, in den Lagern oder bei schwerster Zwangsarbeit. Für die Verschleppten gibt Nawratil mindestens 300.000 Tote an.23 Der Historiker Pavel Polian konnte die Zahl der Verschleppten Deutschen 2004 anhand aufwendig ausgewerteter sowjetischer Akten auf 856.340 spezifizieren.24 Die Opferzahlen hingegen sind bis heute nicht geklärt: Die Landsmannschaft der Russlanddeutschen schätzt die Verluste heute vorsichtig auf 150.000.25 Diese Opfer der sowjetischen Deportationspolitik wären aber ohnehin nicht als Flucht- und Vertreibungstote zu zählen, da ihre Verschleppung nicht mit den Fluchtbewegungen ab 1944 angesichts der näher rückenden Front verbunden ist.
Zu den deportierten Russlanddeutschen zählt Nawratil 2-2,5 Millionen Menschen aus Nord- und Westdeutschland, die im Zuge von Luftkriegsevakuierung, Kinderlandverschickung und ausgelagerten Betrieben samt Belegschaft in den Osten umgesiedelt wurden.26 Eine Zahl, für die er keinerlei Quelle nennt, aber den Verlust von 220.000 behauptet.27 Beide Zahlen addiert er auf die 2,3 Millionen Opfer der Dokumentation und kommt so auf über 2,8 Millionen als „Mindestzahl“. Laut dem Bundesvertriebenengesetz wären sowohl die Betriebsangehörigen als auch die im Zuge der Kinderlandverschickung aus den Städten evakuierten Kinder durchaus als Vertriebene kategorisierbar.28 Allerdings bedarf diese Annahme einiger Differenzierungen: Im Zuge des Luftkriegs wurden über 4.000 Betriebe aus Nord- und Westdeutschland verlegt, aber eben nicht nur ins Sudetenland oder nach Schlesien, sondern auch nach Thüringen, Bayern und Sachsen. Nawratil verschweigt, dass in allen deutschen Betrieben insgesamt allein im Sommer 1944 neben den „Volksgenossen“ auch 7,6 Millionen Zwangsarbeiter:innen schufteten,29 die gerade in größeren Betrieben um die 40 Prozent der Belegschaft ausmachten. Diese doppelt verschleppten ausländischen Arbeiter:innen schlägt er so implizit den deutschen Vertreibungsopfern zu. Die Luftschutzevakuierten wiederum wurden zwar auch in die späteren Vertreibungsgebiete, vor allem aber in den „Luftschutzkeller des Reiches“, Bayern, verlegt. Die dritte Gruppe der Kinderlandverschickung ist ähnlich irreführend eingebunden: Im Zuge der „Kinderlandverschickung“ wurden Kinder zwischen zehn und 14 Jahren temporär in Kinderlandverschickungsheime (KLV), Pflegefamilien oder zusammen mit ihren Müttern in als sicher angesehene Gaue umgesiedelt. Insgesamt beläuft sich diese Zahl auf circa zwei Millionen.30 Diese zwei Millionen wurden aber eben nicht nur nach Schlesien oder Posen, sondern auch nach Thüringen, Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg oder ins heutige Österreich umgesiedelt.31 Einerseits schlägt Nawratil den Vertreibungsverlusten also Gruppen zu, die dort gar nicht hingehören, andererseits übertreibt er die potenziellen Opferzahlen massiv.
Wozu all diese Zahlenspiele dienen, erschließt sich beim näheren Studium der Lektüre: Im „Schwarzbuch der Vertreibung“ (1999) deutet er die zivilen Verluste mit dem auch von Helferich bemühten Felix Ermacora als „Völkermord“.32 An einigen Stellen suggeriert er eine Nähe zwischen den deutschen zivilen Vertreibungsverlusten und dem nationalsozialistischen Massenmord an den europäischen Juden und Jüdinnen,33 an anderen spricht er in rassistischen Formeln vom „archaischen slawischen Nationalismus“34 oder unterstellt den jugoslawischen Partisanen, sie hätten die Volksdeutschen auf dem Balkan ausrotten wollen.35 Die Manipulationen und die Versuche der Schuldumkehr sind in Nawratils Werken offensichtlich – der BdV hofierte ihn trotzdem über Jahre als Haus- und Hofhistoriker. Die ehemalige Vorsitzende Erika Steinbach, die mittlerweile der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung vorsitzt, schrieb für die 2005 erschienene Neuauflage sogar das Vorwort.
Auf Nachfrage von „Geschichte statt Mythen“ vom 29. Juni 2026 bestätigte der heutige BdV-Vorsitzende Stephan Mayer (CSU) nochmals die Zahl der drei Millionen Opfer und berief sich auf ältere Bevölkerungsbilanzierungen, die methodisch von der Erfassung konkreter Einzelschicksale abzugrenzen seien. Dabei verwies er exemplarisch auf Gerhard Reichling, der ebenfalls mit Bevölkerungsbilanzierungen arbeitete. In Reichlings Arbeit, die 1986 im Auftrag der Kulturstiftung des Bundes der Vertriebenen erschienen ist, sind allerdings nur 1,44 Millionen Opfer beziffert.36 Ob sich Mayer nun auf Rhode oder Nawratil beruft – keine der beiden Zahlen hält einer kritischen Überprüfung stand.
Bevölkerungsbilanzierungen vs. bestätigte Fälle
Während die „ungeklärten Fälle“ der Bevölkerungsbilanzierungen oft als reale Opferzahlen interpretiert wurden, fanden Erhebungen, die akribisch die tatsächlich bestätigten Opfer erfassten, bei konservativen bis offen revisionistischen Kreisen kaum Beachtung. Der Suchdienst der Kirche untersuchte zusammen mit den Vertriebenenverbänden im Auftrag der Bundesregierung ab 1953 penibel Kreis für Kreis und Stadt für Stadt, befragte Angehörige, recherchierte Sterbefälle und glich Daten ab. Die Ergebnisse der „Gesamterhebung zur Klärung des Schicksals der deutschen Bevölkerung in den Vertreibungsgebieten“ wurden 1965 in drei Bänden veröffentlicht. Von den 17,6 Millionen registrierten Einwohner:innen wohnten zum Zeitpunkt der Vertreibung nach Abzug der Verzogenen und Wehrmachtstoten noch 16,19 Millionen in den späteren Vertreibungsgebieten. Von diesen starben nachweislich 473.000. Circa 1,9 Millionen Fälle gab der Suchdienst als ungeklärt aus37 – eine Zahl, die von revisionistischer Seite als vermeintliche Bestätigung der zwei Millionen gedeutet wird. Der Suchdienst erfasste nicht nur die konkreten Todesfälle, sondern differenzierte auch die Todesursachen: Während der Kampfhandlungen gestorben, auf der Flucht oder in Lagern umgekommen, durch unmittelbare Gewalt gestorben, durch Suizid oder ungeklärte Ursachen. Die damals angelegten Heimatortskarteien lagern bis heute im Bundesarchiv, die zusammengestellte Publikation ist leider bis heute in nur wenigen Bibliotheken – u.a. in Bayreuth und Göttingen – zugänglich, was der Bekanntheit der Studie abträglich ist.
Eine weitere Erfassung konkret nachweisbarer Sterbefälle wurde 1969 unter der damaligen großen Koalition in Auftrag gegeben: Dieses Mal erhielt das Bundesarchiv den Auftrag, die nachweisbaren Verluste der Vertreibungsgebiete unter Ausschluss der Vorgänge in Rumänien, Ungarn sowie der Sowjetunion zu beziffern.38 Für Ungarn lagen nur sehr geringe Vertreibungsverluste vor, für Rumänien konnten die Zahlen, die Martin Broszat im Zuge der Dokumentation erhoben hatte, als sicher angesehen werden. Die Verschleppung von Zivilpersonen in der Sowjetunion wurde als separates Verbrechen angesehen. Als Grundlage dienten die in den 1950er Jahren erfassten 10.000 Erlebnisberichte sowie 18.000 Gemeindeschicksalsberichte sowie ergänzend sogenannte Seelenlisten, d.h. Einwohner:innenlisten, die in den Nachkriegsjahren erstellt wurden.39 Die 1974 abgeschlossene Erhebung kam auf insgesamt 600.000 Fälle,40 wobei die 130.000 für die Tschechoslowakei angegebenen Opfer aus heutiger Sicht deutlich zu hoch angesetzt sind. Das Bundesarchiv sprach sich explizit gegen eine Gleichsetzung der „ungeklärten Fälle“ mit „der Gesamtheit der Todesopfer aus Vertreibungsverbrechen im Sinne dieser Dokumentation“ aus. Eine (vorsichtige) Subsumierung der ungeklärten Fälle wäre nur möglich, sofern der Begriff der Vertreibungsverbrechen um Tod durch Entkräftung und Erschöpfung wegen mangelhafter oder fehlender Lebensmittelzuteilungen erweitert werden würde.41 Heute, Jahrzehnte später, wissen wir, dass sich unter den „ungeklärten Fällen“ auch die „Unidentifizierten […] vermeintlichen deutschen Geburtenausfälle, die Staatsangehörigkeitswechsler, ungezählte Wehrmachtstote und die ermordeten deutschen Juden und Vermisste“42 befinden. Die Ergebnisse wurden von der sozial-liberalen Koalition unter Verschluss gehalten und waren erst ab 1982 im Bundesarchiv einsehbar, bevor sie schließlich 1989 freigegeben wurden. Sowohl die Dokumentation als auch die Erhebung des Bundesarchivs erfassten ausschließlich bestätigte zivile Verluste und vermieden es, bloße Bevölkerungsbilanzierungen zu veröffentlichen. Nichtsdestotrotz bestehen gerade für die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Grenze bis heute Unsicherheiten in Bezug auf die Zahlen: Hier könnte eine gemeinsame deutsch-polnische Historiker:innen-Kommission, analog zu der in den 1990er Jahren aktiven deutsch-tschechischen Kommission, für ein besseres Verständnis sorgen.
Einordnung & Ausblick
Die zwei bzw. drei Millionen Opfer sind politische Zahlen, die insbesondere in den 1950er Jahren durch das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte verbreitet wurden, um Entschädigungen, Rückkehrrechte bis hin zur Anerkennung eines vermeintlichen Völkermords zu legitimieren. Konkrete Nachforschungen, die bestätigte Fälle von ungeklärten differenzierten, fanden dagegen wenig Gehör oder wurden sogar unter Verschluss gehalten. Durch eine kritische Aufarbeitung konnte zumindest der Verbleib einiger hunderttausender „ungeklärte Fälle“ in Form von Wehrmachtstoten, Staatsangehörigkeitswechsler, ermordeter Jüdinnen und Juden sowie vermeintlicher Geburtenausfälle erklärt werden. Nichtsdestotrotz besteht bis heute eine unscharfe Restgröße. Eine nüchterne Betrachtung der Zahlen soll nicht das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen kleinreden. Im Gegenteil: Eine Betrachtung konkreter, nachweisbarer Fälle verhindert eine falsche Zuordnung und kann Betroffenen und Nachfahr:innen Klarheit verschaffen.
Die Debatte im Bundestag anlässlich des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung zeigt, dass die AfD aktiv versucht, das Thema zu besetzen. Dabei überhöht sie nicht nur Opferzahlen, sondern kehrt auch historische Täter-Opfer-Verhältnisse um („Völkermord an den Deutschen“). Die Vertriebenenverbände waren historisch eng an die Unionsparteien angebunden und sind dies auch heute noch, wie sich in Form des CSU-Abgeordneten und BdV-Präsidenten Stephan Mayer zeigt. Zahlreiche Landsmannschaften und Vertriebenenverbände haben sich von ihrer revisionistischen Programmatik der Vergangenheit gelöst und damit den Weg für Aussöhnungsprozesse frei gemacht. Teile der Unionsfraktion scheinen nun den Wunsch zu hegen, das Thema wieder vermehrt auf die Tagesordnung zu setzen und damit auch potenzielle Wähler:innen wieder enger an die Partei zu binden. Sollte die CDU/CSU die AfD nun auch auf dem Feld der Geschichtspolitik mit deren eigenem Agenda-Setting zu schlagen versuchen, ginge die Union ein doppeltes Risiko ein: Zum einen drohen Verstimmungen auf europäischer Ebene, gerade im Verständigungsprozess mit Polen und der Tschechischen Republik. Zum anderen ist überaus fraglich, ob die Rechnung aufgeht: Vergleichende Studien zu Westeuropa zeigen, dass etablierte Parteien, die sich programmatisch an die national-kulturellen Positionen der radikalen Rechten annähern, deren Wahlerfolg nicht schmälern – und selbst keine Stimmen hinzugewinnen. Am ungünstigsten fällt der Befund dort aus, wo die radikale Rechte bereits als etablierte Kraft antritt und eine Zusammenarbeit zugleich ausgeschlossen bleibt:43 also in genau jener Konstellation, in der sich die Union gegenüber der AfD befindet. Im Zweifelsfall geben Wähler:innen ihre Stimme dem Original, nicht der Kopie.
[Autor: Jakob Schergaut]
[1] Stenografischer Dienst: Plenarprotokoll 21/86. Deutscher Bundestag, dort datiert 25.06.2026, S. 10564–10565, URL: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21086.pdf (29.06.2026).
[2] Diese Absicht muss vorhanden sein, um dann mindestens einen von fünf Tatbeständen zu erfüllen: (1) Die Tötung von Mitgliedern der Gruppe, (2) Die Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe, (3) die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, (4) die Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind, (5) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe. Siehe dazu: Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide. United Nations, dort datiert 09.12.1948, URL: https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-prevention-and-punishment-crime-genocide (02.07.2026).
[3] Felix Ermacora: Die sudetendeutsche Frage, München 1992, S. 260.
[4] Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes: Die Aula, URL: https://www.doew.at/erkennen/rechtsextremismus/rechtsextreme-organisationen/die-aula (02.07.2026).
[5] Stenografischer Dienst: Plenarprotokoll 21/86, S. 10564.
[6] Ingo Haar: Die Deutschen „Vertreibungsverluste“. Zur Entstehungsgeschichte der „Dokumentation der Vertreibung“. In: José Brunner (Hg.): Demokratie – Demografie – Geschichte (Tel Aviver Jahrbuch für deutsche Geschichte 35), Göttingen 2007, S. 253f.
[7] Herwig Birg: Die demographische Zeitenwende. Der Bevölkerungsrückgang in Deutschland und Europa, München 42005, S. 50.
[8] Zitiert nach: Ingo Haar: „Bevölkerungsbilanzen“ und „Vertreibungsverluste“. Zur Wissenschaftsgeschichte der deutschen Opferangaben aus Flucht und Vertreibung. In: Josef Ehmer/Ursula Ferdinand/Jürgen Reulecke (Hg.): Herausforderung Bevölkerung Zu Entwicklungen des modernen Denkens über die Bevölkerung vor, im und nach dem „Dritten Reich“, Wiesbaden 2007, S. 276.
[9] Ingo Haar: Theodor Schieder. Handbuch der Völkischen Wissenschaft, München 2008, S. 627f.
[10] Haar: „Bevölkerungsbilanzen“ und „Vertreibungsverluste“, S. 270.
[11] Für die ehemaligen Ostgebiete wurden die ungeklärten Fälle auf 1.338.700, für „Volksdeutsche“ im Ausland auf 883.000 beziffert, also insgesamt 2,25 Millionen. (Statistisches Bundesamt: Die deutschen Vertreibungsverluste. Bevölkerungsbilanzen für die deutschen Vertreibungsgebiete 1939/50. Statistische Bibliothek, dort datiert 1958, S. 38–46, URL: https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEMonografie_derivate_00001428/Die_deutschten_Vertreibungsverluste.pdf (15.07.2026)).
[12] Das Statistische Bundesamt hatte 1959 eine Zusammenfassung der Ergebnisse veröffentlicht: Die deutsche Bevölkerung in den Vertreibungsgebieten, dort datiert 1959, S. 20, URL: https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_derivate_00021607/StatBer-8-20-034.pdf (15.07.2026).
[13] Rüdiger Overmans: Deutsche militärische Verluste im Zweiten Weltkrieg, München 1999, S. 299.
[14] Eva Hahn/Hans Henning Hahn: Die Vertreibung im deutschen Erinnern. Legende, Mythos, Geschichte. Paderborn 2010, S. 719.
[15] Haar: „Bevölkerungsbilanzen“ und „Vertreibungsverluste“, S. 268.
[16] Gotthold Rhode: Die Deutschen im Osten nach 1945. In: Zeitschrift für Ostforschung 2 (1953), S. 371–388, hier S. 372.
[17] Ebd., S. 383.
[18] Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei, Bd. 1. München 1984 (Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa, IV, hrsg. von. Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte), S. 135.
[19] Rüdiger Overmans: Zur Diskussion über Verluste während Flucht und Vertreibung. In: Detlef Brandes/Edita Ivaničková/Jiří Pešek (Hg.): Erzwungene Trennung: Vertreibungen und Aussiedlungen in und aus der Tschechoslowakei 1938–1947 im Vergleich mit Polen, Ungarn und Jugoslawien, Essen 1999, S. 181.
[20] Eike Eckert: Gotthold Rhode. In: Ingo Haar/Michael Fahlbusch (Hg.): Handbuch der Völkischen Wissenschaft, München 2008, S. 590f.
[21] Heinz Nawratil: Die Deutschen Nachkriegsverluste unter Vertriebenen, Gefangenen und Verschleppten, München 1988, S. 32.
[22] Ebd., S. 29.
[23] Ebd., S. 31.
[24] Pavel Polian: Against their will. The History and Geography of Forced Migrations in the USSR, Budapest 2004, S. 136.
[25] Gedenktag der Deportation der Deutschen aus Russland. Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, URL: https://lmdr.de/gedenktag-der-deportation-der-deutschen-aus-russland/ (28.07.2026).
[26] Heinz Nawratil: Die Deutschen Nachkriegsverluste unter Vertriebenen, Gefangenen und Verschleppten, S. 28f.
[27] Ebd., S. 31.
[28] Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge, dort datiert 19.05.1953.
[29] Jörg Echternkamp/Peter Lieb: Kriegswirtschaft und Zwangsarbeit. Bundeszentrale für politische Bildung, dort datiert 18.11.2025, URL: https://www.bpb.de/themen/nationalsozialismus-zweiter-weltkrieg/der-zweite-weltkrieg/199405/kriegswirtschaft-und-zwangsarbeit/ (30.07.2026).
[30] Gerhard Kock: „Der Führer sorgt für unsere Kinder...“. Die Kinderlandverschickung im Zweiten Weltkrieg. Paderborn 1997, S. 143.
[31] Ebd., S. 96.
[32] Heinz Nawratil: Schwarzbuch der Vertreibung 1945 bis 1948. Das letzte Kapitel unbewältigter Vergangenheit, München 41999, S. 77.
[33] Ebd., S. 58.
[34] Ebd., S. 90.
[35] Ebd., S. 162.
[36] Gerhard Reichling: Die deutschen Vertriebenen in Zahlen, Bd. 1. Bonn 1986, S. 36.
[37] Ingo Haar: Die deutschen „Vertreibungsverluste“ – Forschungsstand, Kontexte und Probleme. In: Rainer Mackensen/Jürgen Reulecke/Josef Ehmer (Hrsg.): Ursprünge, Arten und Folgen des Konstrukts „Bevölkerung“ vor, im und nach dem „Dritten Reich“, Wiesbaden 2009, S. 369.
[38] Bundesarchiv: Vertreibung und Vertreibungsverbrechen 1945–1948. Bonn 1989, S. 11.
[39] Ebd., S. 19–21.
[40] Ebd., S. 53.
[41] Ebd., S. 54.
[42] Haar: Die deutschen „Vertreibungsverluste“, S. 378.
[43] Werner Krause/Denis Cohen/Tarik Abou-Chadi: Does accommodation work? Mainstream party strategies and the success of radical right parties, in: Political Science Research and Methods 11, 2023, S. 172–179.