Eine neue Erinnerungskultur für Deutschland?
Am 7. Oktober 2026 debattierte der Deutsche Bundestag über zwei Anträge der AfD-Fraktion. Der erste vom 18. August trägt den Titel „Deutsche Erinnerungskultur neu ausrichten“ und fordert, die bestehende Gedenkstättenkonzeption des Bundes durch eine neue Konzeption national bedeutsamer Gedenkstätten, Denkmäler und Erinnerungsorte zu ersetzen. Der zweite Antrag sieht die Einrichtung sogenannter Kulturschutzgebiete vor, mit denen identitätsstiftende Bauwerke und Landschaften unter besonderen Schutz gestellt werden sollen. Die beiden Anträge gehören unmittelbar zusammen, denn sie folgen derselben geschichtspolitischen Vorstellung: Geschichte soll nationale Identität begründen und festigen. Während der erste Antrag festlegt, welche historischen Ereignisse und Entwicklungen dafür stärker in den Mittelpunkt der Erinnerungskultur rücken (und welche nicht mehr so viel Beachtung finden) sollen, richtet sich der zweite auf jene Denkmäler und Landschaften, in denen diese Geschichte vermeintlich ihren sichtbaren Ausdruck findet. Historische Ereignisse, Denkmäler und Landschaften werden so zu Bezugspunkten einer nationalen Gemeinschaft, deren Ursprünge weit in die Vergangenheit zurückverlegt werden.
Diese Vorstellung ist keineswegs neu. Die extreme Rechte greift seit Jahrzehnten auf historische Erzählungen zurück, um nationale Zugehörigkeit zu begründen und politische Forderungen zu legitimieren. Neu ist auch nicht die Forderung nach einer anderen Erinnerungskultur. Bereits 2017 verlangte Björn Höcke bekanntlich eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. Die beiden Bundestagsanträge zeigen jedoch nicht nur, wie solche Vorstellungen in konkrete parlamentarische Forderungen übersetzt werden. Sie verdeutlichen auch, dass geschichtspolitische Positionen, die vor knapp zehn Jahren noch als extreme Randpositionen innerhalb der AfD wahrgenommen wurden, inzwischen Eingang in das offizielle Programm ihrer Bundestagsfraktion gefunden haben.
Die NS-Erinnerung als nationale Belastung
In seiner Rede zur Begründung des ersten Antrags erklärte der AfD-Abgeordnete Götz Frömming, die deutsche Erinnerungskultur sei zu stark auf den Nationalsozialismus ausgerichtet. Zwar sei es richtig gewesen, die nationalsozialistischen Verbrechen nicht zu verschweigen und ihrer Opfer zu gedenken. Allerdings sei es, so Frömming, seltener gelungen, „Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie Diktaturen entstehen und wie sie funktionieren“.1 Eine bemerkenswerte Behauptung angesichts jahrzehntelanger historischer Forschung zur Entstehung, Herrschaftspraxis und Funktionsweise des Nationalsozialismus. Frömming ignoriert damit nicht nur wesentliche Erkenntnisse der Geschichtswissenschaft, sondern erweckt zugleich den Eindruck, die Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen habe sich weitgehend im Gedenken erschöpft.
Noch deutlicher wird seine geschichtspolitische Absicht im anschließenden Satz: „Andererseits versperren die Gräuel der NS-Zeit den Blick auf die ganze und große Geschichte unseres Volkes.“ Die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen erscheint hier als Hindernis für ein positives nationales Selbstverständnis, das es zu überwinden gelte. Der AfD-Antrag solle deshalb, wie Frömming erklärte, gewissermaßen „eine Brücke über diesen Abgrund schlagen“.2
Dabei beschränkt sich die deutsche Erinnerungskultur keineswegs auf den Nationalsozialismus. Die Demokratie- und Freiheitsbewegungen des 19. Jahrhunderts, die deutsche Teilung und die Friedliche Revolution von 1989 sind längst Gegenstände staatlicher Erinnerungspolitik. Entscheidend ist deshalb weniger, was erinnert werden soll, als vielmehr, wozu. Frömming erklärt die positive Identifikation mit der deutschen Nation und ihrer Geschichte zur Voraussetzung, „um als Nation zu gesunden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken“.3 Gerade die Wortwahl ist aufschlussreich: Wer von einer nationalen „Gesundung“ spricht, setzt einen krankhaften Zustand voraus, der überwunden werden müsse. Damit greift Frömming auf eine organische Metaphorik des nationalen Körpers zurück, die insbesondere für die nationalsozialistische Ideologie kennzeichnend war. Dort wurde das „Volk“ als ein Organismus („Volkskörper“) verstanden, dessen vermeintliche Gesundheit durch innere und äußere Feinde bedroht sei und wiederhergestellt werden müsse. Die sprachliche Nähe ist gerade im Kontext seiner Rede aufschlussreich: Ausgerechnet die kritische Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit erscheint als eine Belastung, von der die Nation „gesunden“ müsse.
In diese Argumentation fügt sich auch Frömmings Verweis auf die nachgeborenen Generationen ein, die keine persönliche Schuld an den nationalsozialistischen Verbrechen trügen. Damit wendet er sich gegen eine Schuldzuschreibung, die der kritischen Erinnerungskultur gar nicht zugrunde liegt. Denn aus der Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit folgt keineswegs, dass Schuld über Generationen hinweg vererbt würde. Vielmehr ist zwischen der individuellen Schuld der historisch Handelnden und der Verantwortung nachfolgender Generationen für den gesellschaftlichen Umgang mit dieser Vergangenheit zu unterscheiden. Frömmings Argumentation verwischt diese Differenz und erweckt den Eindruck, die Erinnerungskultur belaste die Nachgeborenen mit einer Schuld. So erscheint die kritische Auseinandersetzung mit der Vergangenheit erneut als Hindernis für ein positives nationales Selbstverständnis.
Die Konstruktion einer nationalen Kontinuität
Welche Geschichte stattdessen stärker erinnert werden soll, lässt sich dem Antrag aus dem August entnehmen.4 Die AfD nennt unter anderem Otto den Großen, das Heilige Römische Reich, die nationale Bewegung des 19. Jahrhunderts und die deutsche Wiedervereinigung als historische Bezugspunkte. Die genannten Ereignisse und Epochen gehören unterschiedlichen politischen, gesellschaftlichen und territorialen Zusammenhängen an. Das mittelalterliche Reich war kein deutscher Nationalstaat im modernen Sinne, und auch die Nationalbewegung des 19. Jahrhunderts war von konkurrierenden Vorstellungen politischer und nationaler Zugehörigkeit geprägt. Indem die AfD diese unterschiedlichen Entwicklungen zu einer gemeinsamen Nationalgeschichte verbindet, entsteht jedoch der Eindruck einer über Jahrhunderte fortbestehenden deutschen Gemeinschaft. Historische Brüche, gesellschaftliche Veränderungen und politische Konflikte treten hinter die Vorstellung einer nationalen Kontinuität zurück. Die Nation erscheint nicht mehr als historisch entstandene und veränderliche Gemeinschaft, sondern als überzeitliche Größe, deren Existenz sich durch die Jahrhunderte hindurch verfolgen lässt. Der Anspruch, die „ganze“ deutsche Geschichte sichtbar zu machen, erweist sich dabei als ausgesprochen selektiv: Im Mittelpunkt stehen vor allem solche Ereignisse und Entwicklungen, die sich in eine Erzählung nationaler Größe, Einheit und Kontinuität einfügen lassen. Die historische Vielschichtigkeit dieser Epochen und ihre inneren Widersprüche treten demgegenüber zurück. Die vorgebliche Erweiterung der Erinnerungskultur bedeutet somit zugleich eine Verengung ihrer Perspektive.
Darin zeigt sich ein zentrales Element rechtsextremer Geschichtsmythen: die Vorstellung eines Volkes, das unabhängig von seinen jeweiligen historischen Erscheinungsformen im Kern mit sich selbst identisch bleibt. Geschichte wird so zur vermeintlichen Bestätigung einer bereits vorausgesetzten nationalen Identität. Was auf diese Weise als historisch gewachsen und über Jahrhunderte bewahrt erscheint, kann in der Gegenwart als schützenswert, bedroht oder wiederherzustellend behauptet werden. Genau an diesem Punkt setzt der zweite Antrag der AfD an: Die vermeintliche Kontinuität nationaler Geschichte soll nicht nur in der Erinnerung, sondern auch in Denkmälern und Landschaften ihren sichtbaren Ausdruck finden.
Denkmäler und Landschaften als nationale Identitätsorte
Der zweite Antrag überträgt diese Vorstellung nationaler Kontinuität auf den Raum.5 Unter dem Titel „Kulturschutzgebiete für identitätsstiftende Bauwerke und Landschaften etablieren“ fordert die AfD, bestimmte historische Denkmäler und ihre Umgebung besonders zu schützen. Als Beispiele nennt sie unter anderem das Hermannsdenkmal in Detmold, die Wartburg in Eisenach und das Leipziger Völkerschlachtdenkmal. Diese Orte sind eng mit der Geschichte des deutschen Nationalismus verbunden. Insbesondere im 19. Jahrhundert wurden historische Ereignisse und Schauplätze gezielt national aufgeladen und zu Symbolen einer gemeinsamen deutschen Vergangenheit erhoben. Die Denkmäler dokumentieren deshalb nicht einfach eine angeblich seit Jahrhunderten bestehende nationale Identität. Vielmehr sind sie selbst Zeugnisse der historischen Prozesse, in denen diese Identität erst konstruiert und politisch wirksam wurde. Das Hermannsdenkmal ist dafür ein besonders anschauliches Beispiel – wir haben dazu erst kürzlich einen Beitrag veröffentlicht.
In der Bundestagsdebatte erklärte Carolin Bachmann (AfD), dass auch Landschaften Heimat seien. Denkmäler und ihre Umgebung bildeten aus ihrer Sicht eine Einheit, deren Erscheinungsbild bewahrt werden müsse. Besonders richtete sie sich gegen den Ausbau der Windenergie. Windkraftanlagen würden historische Sichtachsen verändern und dadurch die Identität der betreffenden Orte gefährden. Damit erhält ein Konflikt um Landschaftsnutzung eine geschichtspolitische Bedeutung: Der Bau von Windkraftanlagen erscheint nicht mehr lediglich als Eingriff in das Landschaftsbild, sondern als Angriff auf eine historisch begründete nationale Identität. Die Forderung bleibt dabei nicht auf der Ebene symbolischer Politik: Bachmann verlangte, den Schutz entsprechender Denkmäler und Kulturlandschaften als „überragendes öffentliches Interesse“ festzuschreiben.6 Damit soll die behauptete Bedeutung dieser Orte für die nationale Identität auch bei konkreten politischen und rechtlichen Entscheidungen besonderes Gewicht erhalten.
Bemerkenswert ist dabei, dass Landschaften natürlich selbst historisch entstanden sind. Sie verändern sich durch Landwirtschaft, Siedlungsentwicklung, Verkehr, wirtschaftliche Nutzung und politische Entscheidungen. Auch die Landschaften, die heute als besonders ursprünglich oder traditionsreich gelten, sind Ergebnisse solcher Veränderungen. Wenn bestimmte Landschaftsbilder dennoch als Ausdruck einer überlieferten nationalen Identität verstanden werden, wird ein historisch entstandener Zustand zu einem schützenswerten Wesensmerkmal der Gemeinschaft erhoben. Die Landschaft erscheint dann nicht mehr nur als Raum, in dem historische Ereignisse (vermeintlich) stattgefunden haben, sondern als sichtbarer Ausdruck dieser Geschichte.
Das bedeutet nicht, dass der Schutz historischer Kulturlandschaften grundsätzlich problematisch wäre. Denkmalpflege und Kulturlandschaftsschutz sind etablierte Aufgaben. Entscheidend ist vielmehr, wie der Schutz begründet wird und welche Vorstellungen von Geschichte und Gemeinschaft dabei zugrunde liegen. Im Fall des AfD-Antrags tritt die nationale Identitätsstiftung ausdrücklich in den Vordergrund. Die ausgewählten Orte sollen nicht allein wegen ihres historischen, kulturellen oder architektonischen Wertes geschützt werden, sondern auch wegen ihrer Bedeutung für eine bestimmte Vorstellung nationaler Zugehörigkeit.
„Schuldkult“ und „Volksverrat“: Die Zuspitzung der Debatte
Wie eng die beiden Anträge mit grundsätzlichen Vorstellungen von nationaler Identität verbunden sind, zeigte sich besonders in den Wortbeiträgen von Carolin Bachmann. Während ihrer Rede warf sie den anderen Parteien eine „volksverräterische, antideutsche Politik“ vor.7 Auf Nachfrage des CDU-Abgeordneten Johannes Volkmann bekräftigte sie ihre Wortwahl. Im weiteren Verlauf der Debatte erklärte sie, die AfD wolle die nationalsozialistische Vergangenheit nicht aus der Erinnerung ausklammern, sondern aus dem von ihr behaupteten „Schuldkult“ herauskommen.8 Dieser Begriff ist seit Langem Bestandteil rechtsextremer geschichtspolitischer Rhetorik. Er unterstellt, die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen sei zu einer übersteigerten oder ritualisierten Beschäftigung mit deutscher Schuld geworden. Die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus erscheint so als ein Hindernis für ein positives nationales Selbstverständnis.
Der Vorwurf des „Volksverrats“ folgt einer verwandten Logik. Politische Gegner:innen werden nicht lediglich für bestimmte Entscheidungen kritisiert, sondern als Personen dargestellt, die gegen den vermeintlich homogenen Willen des eigenen Volkes handeln würden. Damit wird eine Grenze zwischen einer vorgeblich authentischen nationalen Gemeinschaft und denjenigen gezogen, denen ihre Interessenvertretung abgesprochen wird. Im Zusammenhang mit dem zweiten Antrag wird diese Gegenüberstellung besonders deutlich. Die AfD präsentiert sich als Verteidigerin historischer Landschaften und nationaler Identität, während andere Parteien als Verantwortliche für deren Zerstörung erscheinen.
Fazit: Erinnerungspolitik als Identitätspolitik
Die Bundestagsdebatte vom 7. Oktober 2026 markiert keinen grundlegend neuen geschichtspolitischen Kurs der AfD. Sie zeigt vielmehr, wie Vorstellungen und Äußerungen, die bis vor wenigen Jahren noch als Skandal galten, mittlerweile normalisiert wurden und in konkrete parlamentarische Forderungen übersetzt werden. Die angestrebte Neuausrichtung der Erinnerungskultur soll nicht allein spezifische historische Ereignisse in den Vordergrund rücken; sie verbindet die Forderung nach einer positiven nationalen Geschichtserzählung mit dem Anspruch, bestimmte Denkmäler und Landschaften als Ausdruck einer angeblich überzeitlichen deutschen Identität besonders zu schützen.
Dahinter steht ein Geschichtsverständnis, das historische Entwicklungen nicht in ihrer Widersprüchlichkeit untersucht, sondern auf die Bestätigung einer vorausgesetzten nationalen Gemeinschaft ausrichtet. Die Vergangenheit wird so zum politischen Argument für die Gegenwart: Sie soll begründen, was als deutsch gilt, was bewahrt werden muss und wodurch die nationale Identität vermeintlich bedroht wird.
[Autorin: Berit Kö]
[1] Stenografischer Bericht der 98. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 7. Oktober 2026, Plenarprotokoll 21/98, S. 12220.
[2] Ebd.
[3] Ebd.
[4] Antrag vom 18. August 2026: „Deutsche Erinnerungskultur neu ausrichten – Gedenkstättenkonzeption des Bundes durch eine Bundeskonzeption national bedeutsamer Gedenkstätten, Denkmäler und Erinnerungsorte ersetzen“, Drucksache 21/7636.
[5] Antrag vom 6. Oktober 2026: „Kulturschutzgebiete für identitätsstiftende Bauwerke und Landschaften etablieren“, Drucksache 21/8371.
[6] Stenografischer Bericht der 98. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 7. Oktober 2026, Plenarprotokoll 21/98, S. 12228.
[7] Ebd., S. 12226.
[8] Ebd., S. 12227.