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Landratswahl Uckermark: Das AfD-Plakat mit dem „Rosa Winkel“

Vor der Landratswahl in der Uckermark am 19. April wirbt AfD-Kandidat Felix Teichner mit einem Plakat, das eine Debatte ausgelöst hat: Das KI-generierte Porträt der amtierenden Landrätin ist in ein markantes rosafarbenes Dreieck eingebettet. Kritiker:innen erkannten in dem Design eine Ähnlichkeit mit dem „Rosa Winkel“ – dem Symbol, mit dem die Nationalsozialist:innen homosexuelle Männer in Konzentrationslagern kennzeichneten. Ob bewusste Anspielung oder gestalterischer Zufall: Die Geschichte dieses Symbols ist offensichtlich weniger bekannt, als sie sein sollte.

Das Wahlplakat zeigt den Herausforderer Felix Teichner (AfD) sowie die amtierende Landrätin Karina Dörk (CDU) vor einem rosafarbenen Dreieck, das als „Rosa Winkel“ interpretiert wurde. Screenshot aus: AfD-Landratskandidat Teichner löst mit Wahlplakat Kontroverse aus, in: rbb, dort datiert am 3. März 2026, URL: www.rbb24.de/politik/wahl/kommunalwahlen/beitraege-2026/landratswahl-uckermark-doerk-teichner-wahlplakate.html (9. März 2026).
Das Wahlplakat zeigt den Herausforderer Felix Teichner (AfD) sowie die amtierende Landrätin Karina Dörk (CDU) vor einem rosafarbenen Dreieck, das als „Rosa Winkel“ interpretiert wurde ©Screenshot aus: AfD-Landratskandidat Teichner löst mit Wahlplakat Kontroverse aus, in: rbb, dort datiert am 3. März 2026, URL: www.rbb24.de/politik/wahl/kommunalwahlen/beitraege-2026/landratswahl-uckermark-doerk-teichner-wahlplakate.html (9. März 2026).

Der Rosa Winkel: Verfolgung homosexueller Männer im Nationalsozialismus

Der Paragraph 175 des deutschen Strafgesetzbuches, der „widernatürliche Unzucht“ zwischen Männern unter Strafe stellte, existierte seit 1871. Im Wortlaut hieß es: „Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“1 Durch die Subsumierung von Homosexualität und Zoophilie unter demselben Straftatbestand wurde die gleichgeschlechtliche Sexualität zwischen Männern per Gesetz aus der bürgerlichen Ordnung ausgeschlossen. Der Paragraph blieb in der Folge über Jahrzehnte in Kraft – durch das Kaiserreich, die Weimarer Republik und schließlich in den Nationalsozialismus hinein, der ihn 1935 drastisch verschärfte: Die Strafen wurden erhöht und der Tatbestand wurde auf nahezu jede Form körperlicher Nähe zwischen Männern ausgedehnt.2 In der Folge kam es zu Verhaftungen und Einweisungen tausender homosexueller Männer in Straf- und Konzentrationslager.3 Ab 1938, nach der Einführung einheitlicher Häftlingskategorien, wurden sie zumeist mit einem „Rosa Winkel“ auf ihrer Kleidung als homosexuell gekennzeichnet und stigmatisiert.4 Die Überlebenschancen der „Rosa-Winkel-Häftlinge“ waren gering, oft wurden sie schon kurze Zeit nach ihrer Ankunft im KZ ermordet. Um die langfristige „Ausmerzung der Homosexualität“ voranzutreiben, wurden einige Häftlinge zu medizinischen Experimenten gezwungen. In Buchenwald etwa implantierte der dänische Arzt und SS-Sturmbannführer Carl Værnet den als homosexuell Verfolgten Hormonimplantate, die Testosteron ausschütten und so den Wandel in die Heterosexualität einleiten sollten.5 Denn aus nationalsozialistischer Perspektive stellte Homosexualität ein politisches Problem dar: Das Regime verfolgte ein umfassendes Projekt der Kontrolle über den „Volkskörper“ – und damit auch über die individuellen Körper und die Sexualität der Mitglieder der „Volksgemeinschaft“, denn über sie reproduzierte sich die vermeintlich so schützenswerte „Rasse“.6 Wer also nicht zur „Volksgemeinschaft“ gehörte oder ihre „gesunde“ Reproduktion gefährdete, wurde ausgegrenzt, verfolgt und vernichtet. Sexualität war dabei ein zentrales Steuerungsinstrument wie etwa die Praxis der Zwangssterilisationen und die Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens unter dem Schlagwort der Eugenik belegen.

Vergessene Opfer: Die „Rosa-Winkel-Häftlinge“ nach 1945

Anders als andere Opfergruppen des Nationalsozialismus wurden homosexuelle Männer in der frühen Bundesrepublik nicht als Verfolgte anerkannt. Der Grund war ebenso simpel wie beschämend: §175 galt in der Bundesrepublik weiter – in der verschärften NS-Fassung von 1935, die 1969 reformiert und erst 1994 vollständig gestrichen wurde. Wer nach §175 verurteilt worden war, galt also juristisch nicht als NS-Opfer, sondern als rechtmäßig Bestrafter und hatte keinen Anspruch auf Entschädigung. Auch in der DDR hatte der §175 lange Zeit Bestand – zwar bis 1968 in der etwas milderen Form der Weimarer Republik, aber auch hier gab es keine Anerkennung für „Rosa-Winkel-Häftlinge“ als „Opfer des Faschismus“.7 Erst im Jahr 2002 hob der Deutsche Bundestag die NS-Urteile nach §175 auf und rehabilitierte damit die Opfer.8

„Wir stehen zu Alice Weidel“: Selektive Instrumentalisierung von Identität

Ob das rosafarbene Dreieck auf dem Wahlplakat von Felix Teichner bewusst gewählt wurde oder ein gestalterischer Zufall ist, lässt sich nicht abschließend klären. Teichner selbst will von den herstellbaren historischen Bezügen nichts gewusst haben, er sei „erstaunt, dass es so ein rosanes [sic!] Dreieck gibt, das so negativ behaftet ist“. Das ist auf jeden Fall ein Befund, der darauf verweist, dass die NS-Verfolgung homosexueller Männer (und Frauen sowie queerer Lebensrealitäten) bis heute zu den weniger präsenten Kapiteln der Erinnerungskultur gehört.

Zudem verwies Teichner gegenüber dem RBB darauf, die AfD sei „die einzige Partei mit einer homosexuellen Bundesvorsitzenden an der Spitze“.9 Dieses Argument folgt einem geläufigen Muster: Die Existenz einzelner Personen aus marginalisierten Gruppen wird als Entlastungsbeweis für die Partei insgesamt ins Feld geführt. Dass eine Partei eine homosexuelle Vorsitzende hat, sagt eben nichts darüber aus, welche Politik sie gegenüber queeren Menschen betreibt – zumal Alice Weidel sich ja selbst distanziert hat: „Ich bin nicht queer, sondern ich bin mit einer Frau verheiratet, die ich seit 20 Jahren kenne.“10 Dass die extreme Rechte eine dezidiert queerfeindliche Programmatik verfolgt,11 ist jedoch nachweisbar und erst kürzlich wieder im Zuge des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt Thema gewesen.12 Darin fordert die Partei etwa das Verbot von Regenbogenflaggen an Schulen, um den Schüler:innen „die normale Familie bestehend aus Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen, als Vorbild [zu] vermitteln“.13 Auch ist die Rede von einer angeblichen „Translobby“, die mit ihrer „Regenbogenideologie“ dafür sorge, dass sich Kinder nicht mehr mit ihrem Geschlecht identifizierten.14

Dieses Vorgehen Teichners illustriert, dass die AfD Identität selektiv instrumentalisiert: sie macht sie sichtbar, wo sie nützt – und unsichtbar, wo sie stört. Vor allem aber leistet das Argument etwas Strukturelles: Es verschiebt die Debatte vom Symbol auf die Person, von der historischen Bedeutung auf die Gegenwartspolitik. Die eigentliche Frage, was der Rosa Winkel bedeutet und warum seine Geschichte bekannt sein sollte, wird so gar nicht mehr gestellt. Denn ob das rosa Dreieck auf dem Plakat bewusst gewählt war oder nicht – die Geschichte des Symbols, die es aufruft, bleibt dieselbe.

 

[Autorin: Berit Kö]

[1] Carl Lueder: Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 nach der Novelle vom 26. Februar 1876, nebst Einführungs- und Abänderungs-Gesetz. Handausgabe mit Einfügung des vollständigen alten Textes an den neugefaßten Stellen und Hinzufügung wichtiger Abweichungen der Regierungsvorlage, mit einer Zusammenstellung sämmtlicher neben dem Reichsgesetzbuche geltender, Strafbestimmungen enthaltender oder auf das Strafrecht sich beziehender Rechsgesetze im Wortlaut und mit vollständigem Sachregister, Erlangen 1876, S. 51.

[2] Weiterführende Informationen hier: https://www.stiftung-gedenkstaetten.de/themen/online-ausstellungen/rosa-winkel/verfolgung-von-homosexuellen-im-nationalsozialismus (10.03.2026).

[3] Alexander Zinn: „Aus dem Volkskörper entfernt«? Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus, Frankfurt a. M. 2018, S. 310.

[4] Ebd., S. 314.

[5] Ebd., S. 317.

[6] W. Jake Newsome: Pink Triangle Legacies. Coming Out in the Shadow of the Holocaust, Ithaca 2022, S. 27.

[7] Zinn: „Aus dem Volkskörper entfernt«?, S. 11.

[8] Günter Dworek, Helmut Metzner & Uwe Neumärker: Gedenken bedeutet Handeln!, in: Martin Lücke & Anna Katharina Mangold: Verfolgung, Widerstand, Selbstbestimmung. Zur Geschichte und Gegenwart queerer Menschen in Deutschland (Hirschfeld Lectures 16), Göttingen 2023, S. 8–13, hier S. 9.

[9] AfD-Landratskandidat Teichner löst mit Wahlplakat Kontroverse aus, in: rbb, dort datiert am 3. März 2026, URL: https://www.rbb24.de/politik/wahl/kommunalwahlen/beitraege-2026/landratswahl-uckermark-doerk-teichner-wahlplakate.html (9. März 2026).

[10] Alice Weidel zit. n. Julian Sehmer & Stephanie Simon: Queerfeindliche Mobilisierung von rechts: Kulturelle Deutungskämpfe um geschlechtliche und sexuelle Vielfalt und ihre Bedeutung für Bildung und Erziehung, in: Denise Bergold-Caldwell u. a. (Hg.): Pädagogik und Geschlecht als Gegenstand politischer Kämpfe. Zur Analyse rechter, antifeministischer und rassistischer Diskurse, Opladen 2025, S. 219–237, hier S. 228.

[11] Siehe etwa Sabine Volk: Pride im Visier. Rechtsextremismus, Queerfeindlichkeit und die aktuelle Bewegungsforschung, in: Forschungsjournal Soziale Bewegungen 38/3, S. 518–528.

[12] Henrik Düker: „Von Selbsthass geplagte Regenbogen-Deutsche“, in: Campact, dort datiert 3. Februar 2026, URL: https://www.campact.de/blog/2026/02/afd-sachsen-anhalt-queerfeindliches-programm-von-selbsthass-geplagte-regenbogen-deutsche/(10.03.2026).

[13] Regierungsprogramm der Alternative für Deutschland Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt, Entwurf vom 23. Januar 2026, S. 59.

[14] Ebd., S. 26.


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